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Lesezeit: 3,5 Minuten
Willkommen zu Ausgabe #208 des Newsletters!
Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.
TL;DR:
Analysiere zunächst den Bearbeitungsvermerk, um zu verstehen, welche Vorschriften für die Klausur relevant sind und welche keine Berücksichtigung finden sollen. Formuliere schon dann mögliche Antworten auf sämtliche Fallfragen, um dir den Einstieg zu erleichtern und deinem Gutachten früh Struktur zu verleihen. Beides schützt vor Überforderung und bereitet die Analyse des Sachverhalts effektiv vor.
***
Du drehst den Sachverhalt um oder – viel eher – die beidseitig bedruckten Seiten des Sachverhalts und stellst fest: vier Fallfragen. Alle aufgeworfenen Rechtsfragen sind, ggf. hilfsgutachterlich, in einem umfassenden Rechtsgutachten zu beantworten.
Fuck.
Du fühlst dich augenblicklich...
I. BEARBEITUNGSVERMERK
1. WELCHE STRAFTATBESTÄNDE SIND AUSGESCHLOSSEN?
Beispiel: Die §§ 113, 114, 142, 185, 211 bis 222, 241, 248b und 323c StGB sind nicht zu prüfen.
Welche strukturverwandten Straftatbestände kommen dir aufgrund des Ausschlusses der vorstehenden in den Sinn? Bei den §§ 113 f. StGB denke ich etwa direkt an Körperverletzung und Nötigung, während mich § 142 StGB an § 315b StGB denken lässt, sollte der Unfall absichtlich herbeigeführt worden sein.
2. WURDEN GGF. ERFORDERLICHE STRAFANTRÄGE GESTELLT?
Sicher kommt dir die Formulierung »Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt« bekannt vor. Man findet sie unter etlichen Strafrechtsklausuren im Bearbeitungsvermerk. Ich empfehle den Kandidat*innen immer, in diesen Fällen sämtliche Strafantragsdelikte – wenigstens gedanklich – kurz durchzuspielen. Vorteil: Man ist später...
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Sachverhalt umdrehen, dreimal lesen und alles, was auf den ersten Blick wichtig erscheint, mit unterschiedlich farbigen Textmarkern hervorheben. Danach direkt mit der Erstellung der Lösungsskizze beginnen – fast alle Jura-Studierenden gehen so oder so ähnlich vor (und ich vor neun Jahren auch noch!). Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich in den Anfängen ihres Jura-Studiums befinden oder sich bereits auf das Jura-Examen vorbereiten. Gleichwohl: Allzu oft bleiben hierbei aufgeworfene Rechtsfragen aus dem Sachverhalt unbeantwortet oder werden nicht richtig verortet. Auch viel Wissen allein behebt diese Probleme nicht. Im Gegenteil – immer wieder gibt man sein Wissen fast schon leichtfertig preis, obwohl es gar keinen Anlass dazu gibt. Spätestens in der...
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Jeder kennt es: Du hast bislang nur Jura-Klausuren mit einem Bearbeitungsumfang von zwei bis drei Stunden geschrieben, und die Sachverhalte waren zumindest überschaubar. In der Examensvorbereitung verlangt man auf einmal von dir, fünf Stunden am Stück konzentriert zu bleiben und seitenweise Sachverhaltsschilderungen in eine einigermaßen brauchbare Lösung zu verwandeln. Kein Wunder, dass sich da erst einmal großer Widerstand in dir aufbaut! Obendrein hast du das Gefühl, nicht genug zu wissen, und rationalisierst damit, dass es ohnehin noch zu früh sei, sich an Examensklausuren heranzutrauen.
Mit diesem Live aus der Reihe „Jura lernen“ möchte ich dir helfen, die Blockade zu lösen, indem ich dir drei Techniken an die Hand gebe, die du sofort ausprobieren kannst, um den...
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