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JNG #198: Die erste Hauptverhandlung im Referendariat

Lesezeit: 4 Minuten

Willkommen zu Ausgabe #198 des Newsletters!

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

 

TL;DR:

  • Bei den meisten Geschehnissen in der Hauptverhandlung kannst du als Vertreter*in der Staatsanwaltschaft jederzeit mitwirken, musst es aber nicht.
  • Hab in der mündlichen Verhandlung keine Scheu, dem Gericht zu sagen, dass du noch mal fünf Minuten benötigst, um über den Fall nachzudenken.
  • Es ist nicht sinnvoll, vor der mündlichen Verhandlung ein fertiges Plädoyer vorzubereiten oder gar den Schlussvortrag auszuformulieren.
  • Mach dir bewusst, dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, einfach nur Verurteilungen zu produzieren, sondern zu einem rechtsstaatlichen Verfahren und ethisch einwandfreien Urteil beizutragen.

 

***

 

    Der Tag der ersten Hauptverhandlung als Referendar*in bei...

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