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Macht es in einer bestimmten Situation rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob du aktiv etwas tust oder einfach nur nicht handelst? Im Strafrecht AT sorgt die Abgrenzung von „Tun“ und „Unterlassen“ immer wieder für Kopfzerbrechen – vor allem in Examensklausuren. Leider ist es bei Weitem nicht genug, irgendwas von „Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit“ zu faseln. Die Abgrenzungskriterien sind größtenteils schwammig.
Die gute Nachricht: Allein schon dadurch, dass du ein einziges Mal intensiv über diese Frage nachdenkst, erarbeitest du dir einen echten Vorsprung in deiner Examensvorbereitung. Lass uns einsteigen.
Die meisten von uns denken beim Lesen von Straftatbeständen im StGB zunächst an ein aktives Verhalten: Jemand schlägt zu, jemand sticht zu, jemand nimmt sich etwas, was ihm nicht gehört. Doch das Strafrecht bestraft auch das bloße Nichthandeln – wenn eine Pflicht zum Handeln besteht.
Diese Abgrenzung taucht in Klausuren häufig auf, weil sie im ersten Moment nach Schwarz oder Weiß klingt: Entweder man macht etwas oder eben nicht. In der Praxis – und damit auch in den Prüfungen – gibt es aber immer wieder grenzwertige Fälle. Dort musst du genau hinschauen, um zu erkennen, wann ein Tun vorliegt, obwohl es auf den ersten Blick ein Unterlassen zu sein scheint (und umgekehrt). Dazu gleich mehr.
Stell dir folgende Situation vor: Du bist in einem Gebäude, in dem es plötzlich zu brennen beginnt. Eine wichtige Fluchttür ist teilweise durch einen schweren Schrank blockiert, sodass nur Menschen wie ich, die kaum was wiegen, ins Freie gelangen können. Du findest das unfair und entscheidest dich, den Schrank zur Seite zu schieben – allerdings so, dass er jetzt den Weg für alle versperrt. Einige Leute schaffen es nicht rechtzeitig hinaus, weil sie mit dem Schrank kämpfen müssen. Ist das jetzt ein Tun oder ein Unterlassen?
Richtig spannend (zumindest für mich 🤣) sind Fälle, in denen du zwar etwas tust (= den Schrank verschieben), aber dieses Verhalten inhaltlich so nah am Nichthandeln liegt, dass es diskutabel wird, ob du tatsächlich ein neues Risiko geschaffen hast oder lediglich deinen bestehenden Pflichten nicht nachgekommen bist. In einigen gerichtlichen Entscheidungen hing die Bewertung deshalb vom konkreten Sachverhalt und der sog. „Tatherrschaft“ ab: Wer hatte die Kontrolle über die Situation, und wer war verpflichtet, den Gefahrenerfolg zu verhindern? Mit entsprechender Begründung – wie es so schön heißt – ist so gut wie alles vertretbar.
👉🏻 Was denkst du? Schreib dir deine Antwort samt Begründung auf und mach sie dir auf Wiedervorlage. Hat sich dein Blick auf die Frage ein paar Tage später verändert?
Du siehst, die Abgrenzung von Tun und Unterlassen ist im Strafrecht AT nicht bloß Theorie, sondern hat ganz reale Konsequenzen – auch für deine Examensvorbereitung. Wenn du verstehst, wie du in der Klausur zwischen aktivem Tun und (relevantem) Unterlassen unterscheiden kannst, wirst du Punkte holen, die deine Kommilitonen liegen lassen.
Falls du dich jetzt fragst, wie du das ganze Wissen am besten verfestigst und gezielt für deine anstehenden Klausuren nutzt, dann solltest du dir endlich jura. All-Access ansehen. Dort bekommst du maßgeschneiderte Lerninhalte, Prüfungsstrukturen und jede Menge Übungsfälle, um dich gezielt auf schwierige Abgrenzungsfragen vorzubereiten.
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