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Lesezeit: 2 Minuten
Am Montag hat mich meine Studentin Sarah in unserer Sprechstunde gefragt, ob ich einen Tipp hätte, was sie schreiben könne, wenn ihr bei einem Problem keine Argumente einfallen. Das hat mich an meinen Erstkontakt mit der sog. isolierten Drittwiderklage zurückdenken lassen, die du übrigens sofort wieder vergessen darfst, wenn du dich auf das 1. Examen vorbereitest.
Mein lieber Kollege Nico (wie immer gehen Grüße raus – du liest den Newsletter eh nicht 😭) hat vor ein paar Jahren zu dem Thema eine Zusammenfassung für die Referendar*innen in All-Access geschrieben. Darin hieß es – und jetzt komme ich auch zum Punkt:
»Die isolierte Drittwiderklage ist nur zulässig, wenn Klage und isolierte Drittwiderklage in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen. Hierneben verlangt der BGH, dass keine schützenswerten Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden. Dafür kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.«
Da wurde mir wieder einmal bewusst, auf wie viele Prinzipien und weiche Argumentationsmuster wir als Jurist*innen tagtäglich zurückgreifen:
Et voilà: Drei Dinge, die du schreiben kannst, wenn dir nichts Besseres einfällt.
Um zu illustrieren, dass das rechtsgebietsübergreifend gilt, habe ich eine beliebige ÖR-Klausur aus unserem Fundus herausgegriffen und darin gestöbert.
Das Erste, was ich lese: »Die unechte Rückwirkung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, dem Betroffenen ist aufgrund einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung Vertrauensschutz zu gewähren.«
Case in point.
Ich habe Sarah aber auch gesagt, dass sie eine Fallback-Option benötigt: eine Technik, die so gut wie immer funktioniert und wenigstens zwei, drei brauchbare Argumente abwirft. Für mich sind das seit jeher tatsächlich einfache Fälle. Mittlerweile habe ich festgestellt, dass das Denken in Extrempositionen für die meisten meiner Kandidat*innen diese Fallback-Option darstellt. Ich habe sie in meinem Buch »Von 0 auf Examen« ausführlich erklärt.
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