JNG #285: Vom Warenverkehr bis zur Arbeitnehmerfreizügigkeit: Was sind die Grundfreiheiten im Europarecht?

Wie die Grundfreiheiten den EU-Binnenmarkt bewegen: Ein Überblick 

Lesezeit: 4 Minuten

Europäischer Binnenmarkt – dieser Begriff ist dir sicher schon begegnet. Ohne die Grundfreiheiten wäre der EU-Binnenmarkt kaum vorstellbar. Aber was genau sind diese Freiheiten – und warum sind sie so wichtig? 

In diesem Newsletter werfen wir einen genaueren Blick auf die vier Grundfreiheiten und erklären, warum sie den Binnenmarkt so erfolgreich machen. Perfekt, wenn du eine kurze und klare Einführung in das Thema suchst! 

 

I. Was versteht man unter den Grundfreiheiten im Europarecht?

Die Grundfreiheiten sind zentrale Prinzipien des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Möglichst einfach ausgedrückt: Die Grundfreiheiten stellen sicher, dass Grenzen innerhalb der EU in wirtschaftlicher Hinsicht praktisch bedeutungslos sind. Die Idee ist, dass die EU wie ein riesiger Binnenmarkt funktioniert – fast so, als wäre sie ein einziges Land.

 

II. Welche Grundfreiheiten gibt es im Europarecht?

Es gibt vier Freiheiten, die den Kern des EU-Binnenmarkts ausmachen:

  • Warenverkehrsfreiheit (Art. 28–37 AEUV): Diese Freiheit ermöglicht den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten, ohne Zölle oder andere Handelsbarrieren. Unternehmen können Produkte ohne unnötige Bürokratie und Hindernisse exportieren und importieren, was den Handel innerhalb der EU fördert.
  • Dienstleistungsfreiheit (Art. 56–62 AEUV): EU-Bürger*innen und Unternehmen dürfen in jedem Mitgliedstaat Dienstleistungen anbieten. Dies betrifft etwa die Bereiche Bau, Finanzdienstleistungen oder Tourismus. Auch Bildungs- und Gesundheitssektor profitieren von dieser Freiheit.
  • (Arbeitnehmer*innen-) Freizügigkeit (Art. 45–55 AEUV): Arbeitnehmer*innen aus einem EU-Mitgliedstaat dürfen in jedem anderen EU-Land arbeiten, ohne dass eine besondere Arbeitserlaubnis erforderlich wäre. Dies fördert die Mobilität und hilft, Arbeitskräfte dort einzusetzen, wo sie benötigt werden.
  • Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63–66 AEUV): Kapital kann innerhalb der EU frei bewegt werden, was Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert. Dies betrifft sowohl private als auch geschäftliche Investitionen.

 

III. Warum sind die Grundfreiheiten im Europarecht wichtig?

Die Grundfreiheiten sind der Motor des europäischen Binnenmarkts. Ohne sie wäre eine wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern gar nicht möglich. Die Grundfreiheiten erlauben es Unternehmen, ihre Märkte zu erweitern, und den Bürger*innen, von mehr Auswahl und günstigeren Preisen zu profitieren. Darüber hinaus tragen sie zur Schaffung eines einheitlichen Marktes bei, der Innovation, Wettbewerb und wirtschaftliches Wachstum fördert. Für viele Bürger*innen bedeutet dies auch, dass sie als Teil der Unionsbürgerschaft in jedem Mitgliedstaat arbeiten und leben können.

 

IV. Wie wirken sich die Grundfreiheiten auf den europäischen Binnenmarkt aus?

Die wirtschaftlichen Vorteile der Grundfreiheiten sind riesig. Sie erleichtern den Handel, reduzieren die Bürokratie und schaffen eine größere Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen. Ohne Zölle und andere Handelsbarrieren haben Unternehmen bessere Chancen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Ergebnis? Niedrigere Preise, bessere Versorgung für Verbraucher*innen und mehr Wohlstand. Branchen wie der Handel, das Bauwesen oder der Finanzsektor profitieren besonders stark von diesen Regelungen.

 

V. Was passiert bei Verstößen gegen die Grundfreiheiten im Europarecht?

Verstößt ein Mitgliedstaat oder ein Unternehmen gegen die Grundfreiheiten, hat das natürlich Konsequenzen. Ein bekanntes Beispiel ist das Dassonville-Urteil, das die Warenverkehrsfreiheit betrifft. Belgien verlangte, dass für den Import von Spirituosen ein Echtheitszertifikat des Herkunftslandes vorgelegt werden musste. Der EuGH entschied, dass diese Regelung eine unzulässige Handelsbeschränkung darstelle und den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindere. Dieses Urteil markiert bis heute einen Meilenstein in der Rechtsprechung zur Warenverkehrsfreiheit.

 

VI. Wie werden die Grundfreiheiten im Europarecht geschützt?

Die Grundfreiheiten werden durch den EuGH und die EU-Institutionen geschützt. Der EuGH sorgt dafür, dass die Verträge, die die Grundfreiheiten garantieren, in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Darüber hinaus gibt es mit dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die sich nicht an die Regeln halten (Art. 258 AEUV) einen speziellen Durchsetzungsmechanismus. Auch Privatpersonen und Unternehmen, die von Verstößen betroffen sind, können vor nationalen Gerichten klagen. Diese Gerichte können den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 267 AEUV) anrufen, um die Auslegung der Grundfreiheiten im konkreten Fall zu klären.

 

VII. Gibt es Ausnahmen von den Grundfreiheiten im Europarecht?

Ja, es gibt Ausnahmen. In bestimmten Fällen können Mitgliedstaaten die Grundfreiheiten einschränken, z. B. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Umweltschutzes. Diese Ausnahmen müssen jedoch gerechtfertigt, also vor allem verhältnismäßig sein. Ein Beispiel ist die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Interesse der öffentlichen Gesundheit, etwa um den Zugang zu sensiblen medizinischen Dienstleistungen zu regeln.

 

VIII. Wie werden die Grundfreiheiten durch den EuGH interpretiert?

Der EuGH spielt eine zentrale Rolle bei der Interpretation der Grundfreiheiten. Durch seine Urteile schafft er Präzedenzfälle, die zur Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts beitragen. Ein bekanntes Beispiel ist das Urteil im Fall »Bosman«, bei dem der EuGH entschied, dass Fußballspieler innerhalb der EU ihre Vereine wechseln dürfen, ohne dass Ablösesummen fällig werden – eine wegweisende Entscheidung für den Profisport und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

 

IX. Was sind Beispiele für Verstöße gegen die Grundfreiheiten?

Verstöße gegen die Grundfreiheiten kommen immer wieder vor. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall »Cassis de Dijon«, in dem die deutsche Monopolverwaltung den Import von französischem Likör verbot, weil dieser nicht den deutschen Alkoholbestimmungen entsprach. Der EuGH entschied, dass solche Handelsbarrieren nicht zulässig seien, da sie unvereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit seien.

 

X. Wie unterscheiden sich die Grundfreiheiten im Europarecht vom nationalen Recht?

Die Grundfreiheiten im Europarecht stehen über dem nationalen Recht. Das bedeutet, dass nationale Regelungen, die mit den Grundfreiheiten kollidieren, zurücktreten müssen. Ein Beispiel hierfür ist das Vorrangprinzip des EU-Rechts: Nationale Gesetze, die gegen die Freiheiten verstoßen, können vom EuGH für ungültig erklärt werden. Das stärkt die Einheitlichkeit des Binnenmarkts, stellt jedoch gleichzeitig eine Herausforderung für die Souveränität der Mitgliedstaaten dar.

 

Fazit

Die Grundfreiheiten im Europarecht bilden das Herzstück des europäischen Binnenmarkts und ermöglichen den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Ohne sie wäre die EU nicht der wirtschaftliche Motor, der sie heute ist. Egal, ob im Alltag der Bürger*innen oder im internationalen Handel – diese Freiheiten prägen das Leben in der EU auf vielfältige Weise. Es bleibt spannend zu sehen, wie der EuGH und die EU-Institutionen diese Freiheiten in Zukunft weiterentwickeln.

 

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In diesem Video sprechen wir über eine Art, wie du Aufgaben priorisieren kannst, indem du dir vier Fragen stellst.

 

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