Schluss mit Auswendiglernen! So definierst du jeden Begriff in der Klausur

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Jeder kennt es: Man sitzt in der Klausur und muss einen völlig unbekannten Begriff definieren. Aber was tun, wenn man diesen nicht zuvor auswendig gelernt oder noch nie gehört hat? Die Wahrheit ist: Kein Mensch erwartet von dir, dass du aus dem Stegreif in der Lage bist, einen unbekannten Begriff zu definieren. Du sollst aber zeigen, dass du nicht nur juristisches Fachwissen, sondern vor allem auch Skills und Know-how besitzt.

In dieser Ausgabe des Podcasts zeige ich dir, wie du dir in jeder Prüfung in fünf simplen Schritten – leicht zu merken anhand des Akronyms Weg-AGB (praktisch AGB für unterwegs 😀) – eine klausurtaugliche Definition zu einem unbekannten Begriff aus den Fingern saugst. Schluss mit Auswendiglernen!

Welcher unbekannte Begriff ist dir zuletzt in einem Fall begegnet? Schreib mir eine Rezension und lass es mich wissen!

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